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WhatsApp und Nutzerdaten: Kampagne zu neuen Nutzungsbedingungen
Allgemein Alles nur ein großes Missverständnis: WhatsApp startet eine Kampagne, um das Vertrauen der Nutzer zurückzugewinnen. Unklar bleibt trotzdem wieder einiges.



Nachdem die Einführung der neuen Nutzungsbedingungen aufgeschoben wurde, wagt WhatsApp einen neuen Versuch, die Änderungen zu kommunizieren und die Zustimmung einzuholen. Der 15. Mai ist nun Stichtag. Eine Kampagne soll dafür sorgen, dass es keine Missverständnisse und Falschinformationen gibt. Denn diese waren laut Whatsapp Grund für die Verschiebung.

WhatsApp betont, dass alle privaten Nachrichten Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind, weder sie selbst noch Facebook sie lesen kann. Soweit hat es eigentlich nie Zweifel gegeben. Das Problem bei der Datenschutzrichtlinie war und ist die Unklarheit über das Teilen von Daten mit dem Mutterkonzern Facebook.
Keine Auskunft über Daten

"Wir glauben, dass die Menschen Apps möchten, die sowohl zuverlässig als auch sicher sind. WhatsApp benötigt dafür lediglich eine eingeschränkte Menge an Daten", heißt es auf einer neu eingerichteten Landingpage, auf der alle Informationen stehen sollen. Welche Daten das konkret sind, ist nicht erklärt. Die betreuende Agentur schreibt immerhin, WhatsApp teile keine Kontaktlisten mit Facebook. Es wird laut FAQ ausschließlich auf die Telefonnummern zugegriffen.

Dabei lautete der Vorwurf nach Veröffentlichung der neuen Datenschutzrichtlinien, dass WhatsApp an einer Stelle schreibt, Daten zu Marketingzwecken mit Facebook zu teilen. An anderer Stelle jedoch die Einschränkung steht, diese nicht für eigene Zwecke zu nutzen. Bei Facebook selbst heißt es wiederum, dass alle Daten der Facebook-Familie zusammengeführt und zu Werbezwecken genutzt würden.

WhatsApp lässt es sich auch nicht nehmen, gegen andere Messenger zu stänkern: "Wir haben mitbekommen, wie einige unserer Mitbewerber fälschlicherweise behauptet haben, sie könnten die Nachrichten von Benutzern nicht sehen." Und: "Andere Apps behaupten, besser zu sein, da sie sogar noch weniger Informationen hätten als WhatsApp." Zumindest ist bei anderen Messengern bekannt, welche Informationen sie haben.

Ansonsten bezieht sich die neue Nutzungsbedingung auf die Kommunikation mit Unternehmen, die ihre Dienste sowie etwa den Kundenservice über WhatsApp anbieten. Dazu heißt es: "Bei einigen Shopping-Funktionen ist Facebook beteiligt, damit Unternehmen ihren Bestand App-übergreifend verwalten können."

(emw)
Autor: Predatorfighter | Samstag 20. 02. 2021 0 Kommentare


Copyright-Falle mit Pornos: Inhaftierter Ex-Abmahnanwalt legt wieder los
Allgemein Ex-Anwalt Paul Hansmeier sitzt in den USA wegen betrügerischer Abmahnungen in Haft. Das hält ihn nicht davon ab, Porno-Konsumenten erneut eine Falle zu stellen.



Der wegen betrügerischer Abmahnungen in Minnesota zu 14 Jahren Haft verurteilte Ex-Anwalt Paul Hansmeier ist wieder da. Mit einem neuen „Honeypot“-Schema soll er aus dem Gefängnis heraus wieder Internetnutzern Fallen stellen und sie zu illegalen Downloads verleiten – dieses Mal jedoch mit vorheriger Sanktionierung durch ein Bezirksgericht, das den Fall bereits an ein Bundesgericht überwiesen hat. Das berichtet das Blog TorrentFreak.
"Gewitztes Plädoyer"

Um das Ziel zu erreichen, hat Hansmeier laut dem TorrentFreak-Bericht einen noch nicht namentlich genannten Internetnutzer verklagt (zunächst nur „John Doe“ genannt, entspricht bei uns etwa „Otto Normalverbraucher“), der in die bereits gestellte Falle getappt ist. Außerdem hat er die zuständige Bundesanwältin Erica MacDonald gleich mit verklagt. Das Kalkül: Das zuständige Bundesgericht könnte seiner Eingabe stattgeben und seine Taktik damit legalisieren.

Ansonsten ist der Aufbau wie gehabt. Hansmeier hat dazu laut seiner Anklageschrift von einem Fahnder ein Porno-Video, an dem er die Rechte hält, auf der Torrent-Website Bootytape.com einstellen lassen. Am 24. Juni habe besagter „John Doe“ den Köder geschluckt und das Video mittels einer speziellen Software vom Computer des Fahnders illegal heruntergeladen, heißt es in der Anklageschrift.

Anstatt jedoch direkt den mutmaßlichen Softwarepiraten zu verklagen, soll das Gericht Hansmeier zunächst die Rechtmäßigkeit seines Handelns attestieren. Mehr noch: Zusätzlich bittet er um einen Beschluss, der den mitangeklagten Bundesjuristen – darunter Erica MacDonald – untersagen soll, ihn auf Grundlage der US-Bundesgesetze über Postbetrug und Telekommunikationsbetrug sowie wegen Erpressung anzuklagen.

Bundesanwältin Erica MacDonald hat das Gericht in ihrer Erwiderung bereits darum ersucht, die Klage trotz des „gewitzten Plädoyers“ Hansmeiers abzulehnen. Er könne nicht belegen, dass ihm tatsächlich eine Anklage drohe, so MacDonald.
Bereits wegen illegaler Abmahnpraxis verurteilt

Hansmeier war 2019 zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er gemeinsam mit einem Komplizen über fingierte Urheberrechtsverletzungen bei selbstproduzierten oder erworbenen Pornofilmen seit 2011 insgesamt mehr als sechs Millionen Dollar ergaunert hatte – indem sie diese in Form eines Honeypots auf diversen Plattformen anboten und die Opfer zu Vergleichen drängten. Sein anders als Hansmeier umfangreich geständiger und reuiger Komplize John Steele erhielt fünf Jahre Haft. Zusammen mussten sie 1,5 Millionen Schadenersatz zahlen und verloren jeweils ihre Anwaltszulassung. Das Betrugsschema war aufgeflogen, weil Gerichten die hohe Zahl an Klagen ihrer Chicagoer Kanzlei Prenda Law auffiel.
Autor: Predatorfighter | Sonntag 27. 12. 2020 0 Kommentare




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